Bedienerschulung für Arbeitsbühnen? Bei Dorring Arbeitsbühnen werden Sie fündig!
Ein sicherer und versierter Umgang ist bei der Bedienung einer Hubarbeitsbühne unerlässlich, denn ähnlich dem Umgang mit einem Gabelstapler kann die ungeschulte Handhabung im Falle eines Unfalls gravierende Folgen nach sich ziehen. Vertrauen Sie aus diesem Grund unserer Bedienerschulung – wir machen Ihre Mitarbeiter fit!
Warum eine Bedienerschulung wichtig ist – für Unternehmen und Mitarbeiter
Nach den genannten Gesetzen, Verordnungen und Regeln sind Unternehmer dazu angehalten, ihre Angestellten im Umgang mit Arbeitsbühnen entsprechend zu schulen. Dies hat vor allem den Zweck, die Unfallzahlen mit Arbeitsbühnen zu senken bzw. Mitarbeitern ein qualifiziertes und selbstsicheres Gefühl im Umgang mit den technischen Gerätschaften zu vermitteln.
Denn Mitarbeiter, die nach unserer Bedienerschulung mit einer Arbeitsbühne arbeiten, können mögliche Gefahrenquellen und Schwierigkeiten bei ihrer anstehenden Tätigkeit besser voraussehen. Sie ermöglichen Ihren Mitarbeitern so nicht nur, auch in kritischen Situationen Ruhe zu bewahren, die Gefahr eines Unfalls kann auf Dauer ebenfalls maßgeblich reduziert werden. Zudem verlangen immer mehr Auftraggeber qualifizierte Schulungsnachweise, bevor überhaupt entsprechende Aufträge erteilt werden – Sie steigern folglich auch die Chancen Ihres Unternehmens und machen es für Kunden attraktiver.
Inhalte, Dauer und Abschluss unserer Bedienerschulung für Hubarbeitsbühnen
Theorie:
- rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten
- Aufstellung und Inbetriebnahme des Arbeitsgeräts
- allgemeiner Betrieb sowie Unfallgeschehen
- Prüfung von Geräten.
Praxis
- Einweisung an der Hubarbeitsbühne
- tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- standsicherer Aufbau
- Einübung der Steuerungsfunktionen
- Notablass
Besteht ein Teilnehmer die Prüfungen erfolgreich, erhält dieser im Anschluss den Bedienausweis für Hubarbeitsbühnen, der fünf Jahre gültig ist, sofern die jährlichen Unterweisungen für Hubarbeitsbühnen absolviert werden. Selbstverständlich können auch diese nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und BGV A1 (Grundsätze der Prävention) bei uns im Umfang einer vierstündigen Schulung absolviert werden. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann zögern Sie nun zu Ihrer eigenen Sicherheit sowie der Ihrer Angestellten nicht, uns zu kontaktieren. Wir schulen Ihre Mitarbeiter gerne auch bei Ihnen vor Ort und sorgen für das nötige Maß an Grundinformation, Wissen und fachspezifischen Erfahrungen, das für das sichere Betreiben von Hubarbeitsbühnen benötigt wird!